bei manchen sachen finde ich eigentlich keine worte. wenn ich von ihnen höre, schüttle ich den kopf und kann „unglaublich“ oder „unfassbar“ gar nicht sagen, weil es das noch nicht annähernd beschreibt.
so ist es ja eigentlich bei allen themen, die ich hier anspreche. nein, nicht alle. denn auch sonst gibt es zwar so vieles was schief läuft, aber es ist schon einfach was ganz anderes… ob du von den furchtbaren dingen hörst die jemandem angetan werden oder von dingen die einfach keinen sinn machen oder jemandem eher harmlos schaden, wie die fehlende rücksicht auf die umwelt, oder die art und weise wie die werbung uns für dumm verkauft oder wir alle nicht wissen was drin steckt in unserem essen, und wir nicht einmal das recht haben es zu erfahren…
bei solchen dingen kann man ja noch begriffe wie unglaublich benutzen, aber wenn man dann erfährt, dass menschen gesteinigt werden, ist das nichts dagegen. und wenn es dann auch noch deswegen passiert, weil sie einander lieben…
im iran wird homosexualität mit dem tod durch steinigung bestraft.
da gibt es den fall einer jungen iranerin, die vor der strafe geflohen und nach deutschland gekommen ist. hier wollte ihr keiner so recht glauben, weshalb ihr aus deutschland die abschiebung droht, “ In ein Land, in dem sexuelle Handlungen zwischen Frauen (mosaheqeh) laut Strafgesetzbuch, sprich: Scharia, mit 100 Peitschenhieben bestraft wird – bei Wiederholung wird die Todesstrafe verhängt.“
(aus dem bericht in der emma)
sonst: bericht im tagesspiegel
ich frage mich wie es inzwischen mit ihr steht….
doch nicht nur im iran ist homosexualität durch die scharia verboten.
„Scharia Strafrecht des nigerianischen Bundesstaates Zamfara
(…)
Homosexueller Geschlechtsverkehr (Liwat)
130. Definition von homosexuellem Geschlechtsverkehr
Wer auch immer fleischlichen Verkehr entgegen der Ordnung der Natur mit einem Mann oder einer Frau hat, begeht die Straftat Homosexualität (liwat):
Wird wer auch immer durch Gewalt oder Drohung oder ohne seine Zustimmung gezwungen, einen homosexuellen Akt (liwat) an einer anderen Person zu begehen oder Subjekt einer homosexuellen Handlung (liwat) zu sein, dann soll die Person nicht für schuldig befunden werden, die Straftat begangen zu haben.
131. Bestrafung für Homosexualität
Wer auch immer die Straftat des homosexuellen Geschlechtsverkehrs begeht, soll bestraft werden:
(a) falls unverheiratet mit Züchtigung durch hundert Peitschenhieben und einer zusätzlichen Haftstrafe von einem Jahr Dauer; oder
(b) falls verheiratet mit Steinigung bis zum Tod (rajm).
Erklärung: Bloßes Eindringen ist ausreichend, um den Geschlechtsverkehr auszumachen, der für die Straftat des homosexuellen Geschlechtsverkehrs notwendig ist.
(…)
134. Definition von weiblicher Homosexualität
Wer auch immer, als Frau, sich mit einer anderen Frau auf fleischlichen Verkehr mit ihrem Geschlechtsteil oder mit einem Mittel zur Stimulierung oder gegenseitiger sexuellen Erregung, begeht die Straftat der weiblichen Homosexualität.
135. Bestrafung von weiblicher Homosexualität
Wer auch immer die Straftat der weiblichen Homosexualität begeht, wird bestraft
durch Züchtigung mit bis zu fünfzig Peitschenhieben und wird zusätzlich zu einer Haftstrafe von bis zu sechs Monaten verurteilt.
Erklärung: Die Straftat ist begangen durch die unnatürliche Verbindung der weiblichen Geschlechtsteile und / oder durch die Benutzung natürlicher oder unnatürlicher Mittel zur Stimulation oder zur Erlangung sexueller Befriedigung oder Erregung.“
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(von der seite des igfm [internationale gesellschaft für menschenrechte], ganzer text hier)